Hier finden Sie alle Anträge und Prüfanträge, die unsere Stadträte – teilweise gemeinsam mit anderen Stadträten – in den Aschaffenburger Stadtrat eingebracht haben.
Ergänzungsantrag zur Neufassung der Taxitarifordnung von FW und FDP
Präzisierung um Kostentragung bei Zahlungsstörungen
a) Fahrtunterbrechungen oder Umwege, die zum Zwecke des Geldwechselns erforderlich werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Taxiunternehmens und dürfen dem Fahrgast nicht in Rechnung gestellt werden.
b) Das Risiko eines technischen Ausfalls des bargeldlosen Zahlungssystems trägt das Taxiunternehmen. Führt ein Ausfall des Geräts zu Verzögerungen oder erfordert die Fahrt zu einem Bankautomaten, darf dies nicht über den Fahrpreisanzeiger zu Lasten des Kunden abgerechnet werden. Das Fahrpersonal hat den Kunden bei einem bekannten Defekt vor Fahrtantritt zu informieren.
Begründung: Der Fahrgast darf nicht durch technische Defekte am bargeldlosen Zahlungssystem oder durch fehlende Wechselmöglichkeiten des Taxiunternehmens finanziell belastet werden. Diese Regelung stellt sicher, dass das unternehmerische Risiko beim Taxiunternehmen verbleibt und keine ungerechtfertigte Doppelbelastung des Kunden durch Umwege oder Wartezeiten entsteht.
Aufnahme von Verhandlungen zur Erweiterung des Pflichtfahrgebietes auf den Landkreis Miltenberg
Die Verwaltung wird beauftragt, in Verhandlungen mit dem Landkreis Miltenberg sowie dem Landkreis Aschaffenburg einzutreten. Ziel ist es, das gemeinsame Pflichtfahrgebiet (§ 1 Abs. 2 Taxitarifordnung) im Sinne des § 47 Abs. 4 PBefG auf das gesamte Gebiet des Landkreises Miltenberg auszuweiten.
Begründung:
Aschaffenburg ist der Verkehrs-Hub für den bayerischen Untermain. Um diese Funktion zu unterstützen und eine Rechtsverbindlichkeit für Transportgeschäfte (bspw. Personen-Beförderungspflicht) im gesamten Bereich zu stärken, soll der Gültigkeitsbereich vergrößert werden.